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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Allgemeines

Struktur und Inhalt des Lageberichts entsprechen den Regelungen des Handelsgesetzbuches und den Konkretisierungen durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 15 (DRS 15). Darüber hinaus wurden die Standards Nr. 5 und Nr. 5-20 berücksichtigt. Den neuen Berichterstattungspflichten im Jahr 2009 aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde Rechnung getragen.

Im Geschäftsbericht wurde jede Zahl und Summe jeweils kaufmännisch gerundet.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Kapitalanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Wertansätzen bewertet.

Zur Absicherung zukünftiger Verpflichtungen aus dem langfristigen Incentive-Plan hält die Gesellschaft Münchener Rück-Aktien. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung liegen Bewertungseinheiten aus gehaltenen Münchener Rück-Aktien und Verpflichtungen aus ausgegebenen Wertsteigerungsrechten für die Tranchen 2005 bis 2009 vor.

Die im Rahmen des langfristigen Incentive-Plans erworbenen Aktien wurden wie Umlaufvermögen mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise mit ihrem niedrigeren Wert nach Maßgabe des Börsenpreises am Abschlussstichtag bewertet.

Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip. Das Wertaufholungsgebot nach § 280 HGB wird beachtet.

Die unter den sonstigen Ausleihungen ausgewiesenen Zero-Schuldscheinforderungen und Zero-Namensschuldverschreibungen werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert.

Bei sonstigen Ausleihungen, deren beizulegender Wert unter ihrem Buchwert liegt, wurden außerplanmäßige Abschreibungen unterlassen, da die Wertminderung von vorübergehender Dauer ist. Bonitätsbedingte Wertänderungen liegen nicht vor.

Die übrigen Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie nicht notierte Genussscheine sind zum Nennwert, gegebenenfalls vermindert um Tilgungen, eingestellt.

Disagiobeträge werden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeit verteilt.

Die Bewertung der Einlagen bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.

Zeitwertermittlung

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag, nach dem Ertragswertverfahren und nach der adjusted present value Methode und anhand von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktrenditen zum 31.12.2009 ermittelt. Bei zeitnahem Erwerb von Anteilen werden die Anschaffungskosten zugrunde gelegt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden nach der adjusted present value Methode ermittelt.

Die Zeitwerte von Inhaberschuldverschreibungen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren richten sich nach den jeweiligen Börsenkursen am Bilanzstichtag bzw. werden anhand von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktrenditen zum 31.12.2009 bewertet. Die Zeitwerte von Investmentanteilen werden mit den Rücknahmepreisen am Bilanzstichtag bewertet.

Die zum Nennwert bilanzierten Ausleihungen sowie die Zero-Schuldscheinforderungen und Zero-Namensschuldverschreibungen werden anhand von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktrenditen zum 31.12.2009 bewertet.

Forderungen

Forderungen werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Bei Forderungen an Versicherungsnehmer sind Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten. Die Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern werden im Einzelfall entsprechend des Ausfallrisikos bewertet.

Beitragsüberträge

Die Brutto-Beitragsüberträge im selbst abgeschlossenen Geschäft werden grundsätzlich für jeden Versicherungsvertrag einzeln nach der taggenauen Berechnungsmethode ermittelt. Im selbst abgeschlossenen Geschäft aus dem Vermittlergeschäft werden die Beitragsüberträge auch unter Zugrundelegung von Abrechnungsunterlagen aus dem laufenden Geschäft berechnet.

Der Abzug der nicht übertragsfähigen Anteile erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974.

Für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft werden die Beiträge anhand der Angaben der Vorversicherer gebildet. Die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft werden anhand der Rückversicherungsverträge ermittelt.

Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beinhaltet die Rückstellung für Versicherungsfälle, die Rentendeckungsrückstellung, die pauschale Spätschadenrückstellung und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen.

Die Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle wurde weit überwiegend für jeden Versicherungsfall individuell ermittelt. Zweifelsfrei zu erwartende Erträge aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden bei der Bewertung der Schäden mindernd berücksichtigt.

Die Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle beinhaltet eine pauschale Schätzung für Geschäftsjahres-Schäden, die in dem Zeitraum zwischen Fast-Close-Stichtag und dem 31.12. des Geschäftsjahres gemeldet werden. Diese Schätzung wird auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit ermittelt. Für Wiederinkraftsetzungsfälle und unerkannte Großschäden wurden in der Sparte Kraftfahrthaftpflicht angemessene Beträge zurückgestellt.

Die Rentendeckungsrückstellung wurde nach der prospektiven Methode – individuell für jeden Versicherungsfall – unter Berücksichtigung explizit
angesetzter Kosten berechnet. Dabei wurde ein Rechnungszins von 2,25 Prozent sowie Sterbewahrscheinlichkeiten nach der Sterbetafel DAV 2006 HUR verwendet.

Die pauschale Spätschadenrückstellung wird auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit ermittelt.

Die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen ist unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 2. Februar 1973 berechnet. Für externe Regulierungskosten werden Rückstellungen für jeden bekannten Versicherungsfall einzeln ermittelt.

Schadenrückstellungen für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft werden nach den Angaben der Vorversicherer gebildet.

Die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft werden anhand der Rückversicherungsverträge ermittelt.

Schwankungsrückstellung

Die Rückstellungen zum Ausgleich der Schwankungen im jährlichen Schadenbedarf werden gemäß § 29 RechVersV berechnet.

Sonstige versicherungstechnischen Rückstellungen

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen werden entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf gebildet. Die Rückstellung für Drohende Verluste wird aufgrund der beobachteten Schadenverläufe in der Vergangenheit und des erwartenden Verpflichtungsüberschusses nach § 341 e HGB in den Sparten Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkasko ermittelt.

Andere Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 6 a EStG auf der Basis der biometrischen Grundlagen von Dr. Heubeck berechnet. Aufgrund von Erhebungen in den Rentnerbeständen der Konzerngesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe wurden die Sterblichkeiten in den bisher verwendeten Richttafeln 2005 G modifiziert.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

Übrige Aktiva und Passiva

Die nicht einzeln erwähnten Forderungen und Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, erforderlichenfalls gemindert um Wertberichtigungen, bewertet. Verbindlichkeiten, die vorherstehend nicht gesondert dargestellt sind, werden in der Regel mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsrechnung

Sofern Beträge in fremder Währung vorliegen, werden diese zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Die Fremdwährungsaktiva und -passiva werden gegebenenfalls mit dem niedrigeren (höheren) Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Bilanzierungsstetigkeit

Die auf den vorgenannten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten.

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