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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Allgemeines

Struktur und Inhalt des Lageberichts entsprechen den Regelungen des Handelsgesetzbuches und den Konkretisierungen durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 15 (DRS 15). Darüber hinaus wurden die Standards Nr. 5 und Nr. 5-20 berücksichtigt. Den neuen Berichterstattungspflichten im Jahr 2009 aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde Rechnung getragen.

Im Geschäftsbericht wurde jede Zahl und Summe jeweils kaufmännisch gerundet.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Kapitalanlagen

Zur Absicherung zukünftiger Verpflichtungen aus dem langfristigen Incentive-Plan hält die Gesellschaft Münchener Rück-Aktien. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung liegen Bewertungseinheiten aus gehaltenen Münchener Rück-Aktien und Verpflichtungen aus ausgegebenen Wertsteigerungsrechten für die Tranchen 2005 bis 2009 vor. Die im Rahmen des langfristigen Incentive-Plans erworbenen Aktien wurden wie Umlaufvermögen mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise mit ihrem niedrigeren Wert nach Maßgabe des Börsenpreises am Abschlussstichtag bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die Beteiligung werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Wertansätzen bewertet.

Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip. Das Wertaufholungsgebot nach § 280 HGB wird beachtet.

Die unter den sonstigen Ausleihungen ausgewiesenen Zero-Schuldscheinforderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Die übrigen Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie nicht notierte Genussscheine sind zum Nennwert, gegebenenfalls vermindert um Tilgungen, eingestellt.

Bei sonstigen Ausleihungen, deren beizulegender Wert unter ihrem Buchwert liegt, wurden außerplanmäßige Abschreibungen unterlassen, da die Wertminderung von vorübergehender Dauer ist. Bonitätsbedingte Wertänderungen liegen nicht vor.

Disagiobeträge werden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeit verteilt.

Zeitwertermittlung

Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen nach der adjusted-present-value Methode und anhand von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktrenditen zum 31. Dezember 2009 ermittelt. Die Beteiligung wurde mit der adjusted-present-value Methode bewertet.

Die Zeitwerte von Inhaberschuldverschreibungen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren richten sich nach den jeweiligen Börsenkursen am Bilanzstichtag bzw. werden anhand von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktrenditen zum 31. Dezember 2009 bewertet.

Die zum Nennwert bilanzierten Ausleihungen sowie Zero-Schuldscheindarlehen sind anhand von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktrenditen zum 31. Dezember 2009 bewertet worden.

Forderungen

Forderungen werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Bei Forderungen an Versicherungsnehmer sind Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten.

Beitragsüberträge

Die Brutto-Beitragsüberträge werden für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt. Im Bereich der kurzfristigen Reisekrankenversicherungen werden die Beitragsüberträge auch unter Zugrundelegung von Abrechnungsangaben aus dem laufenden Geschäftsjahr berechnet. Nichtübertragungsfähige Zuschläge werden gemäß Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974 abgesetzt.

Deckungsrückstellung

Die Deckungsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend den technischen Berechnungsgrundlagen unter Beachtung von § 12 Abs. 3 Nr. 1 VAG und der nach § 12c VAG erlassenen Rechtsverordnung sowie nach § 341f HGB berechnet.

Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird nach einem statistischen Schätzverfahren unter Zugrundelegung der Erfahrungswerte aus den letzten drei Geschäftsjahren ermittelt. Dabei werden außergewöhnliche Umstände gesondert angemessen berücksichtigt.

Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wird entsprechend dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 22. Februar 1973 pauschal berechnet.

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

Die Stornorückstellung wird ausgehend von Werten der Vergangenheit in Höhe ihres voraussichtlichen Bedarfs festgelegt.

Andere Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 6 a EStG auf der Basis der biometrischen Grundlagen von Dr. Heubeck berechnet. Aufgrund von Erhebungen in den Rentnerbeständen der Konzerngesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe wurden die Sterblichkeiten in den bisher verwendeten Richttafeln 2005 G modifiziert.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

Übrige Aktiva und Passiva

Die nicht einzeln erwähnten Forderungen und Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, erforderlichenfalls gemindert um Wertberichtigungen, bewertet. Verbindlichkeiten, die vorherstehend nicht gesondert dargestellt worden sind, werden in der Regel mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

Sofern Beträge in fremder Währung vorliegen, werden diese zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Die Fremdwährungsaktiva und -passiva werden gegebenenfalls mit dem niedrigeren (höheren) Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Bilanzierungsstetigkeit

Die auf den vorgenannten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten.

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